Vaterschaftstest
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Der Vaterschaftstest - Vaterschaft allgemein
Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Mensch das Recht, zu erfahren, wer seine Eltern sind und wer tatsächlich sein biologischer Vater ist.
Die Feststellung der Mutterschaft ist heutzutage trotz der stetigen Verbesserungen in der Reproduktionsmedizin unproblematisch. Die deutsche Rechtsprechung hat sich darauf festgelegt, daß juristisch gesehen diejenige Frau, die das Kind geboren hat, die Mutter ist. Ob nun fremde Eizellen eingepflanzt wurden oder nicht wäre dann irrellevant. Bei einer Adoption lässt sich oft nicht mehr problemlos feststellen wer die Mutter ist, daher hat das adoptierte Kind das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Beim Vaterschaftsnachweis ist die Rechtslage etwas anders. Wird das Kind während einer bestehenden Ehe geboren, so gilt der Ehemann der Mutter als Vater. Hegt dieser jedoch Zweifel an seiner Vaterschaft, kann er durch einen Vaterschaftstest oder ein Vaterschaftsgutachten bestimmen lassen, ob er der leibliche Vater des Kindes ist und die Vaterschaft anfechten.
Anfechtungsberechtigt sind auch die Mutter und das Kind selbst. Wenn sein gesetzlicher Vertreter die Vaterschaft nicht innerhalb der Zweijahresfrist angefochten hat, so kann das Kind ab Volljährigkeit selbst die Anfechtung erklären.
Die Frage ob das Einverständnis der Mutter aus rechtlicher Sicht notwendig ist, wurde bisher noch von keiner Instanz geklärt.
Die sogenannte Vaterschaftsfeststellung gilt für nichtehelich geborene Kinder. Der Vater kann die Vaterschaft entweder schlicht beim Jugendamt anerkennen, wozu es keines Vaterschaftstests bedarf. Falls der Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hat, ist ein privater Vaterschaftstest aber allemal ratsam.
Wenn die Vaterschaft umstritten ist, kann sie eben im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage, unter Durchführunge eines Vaterschaftsgutachtens festgestellt werden. Zu beachten ist, dass im Vaterschaftsfeststellungsprozeß das Kind gegen den von der Mutter als möglichen Vater angegebenen Mann auf Anerkennung der Vaterschaft klagt, meist auch zugleich auf Zahlung von Kindesunterhalt.
Die Funktionsweise eines Vaterschaftstest ist vergleichsweise einfach. Genetische Merkmale von Kind und Vater werden untersucht und verglichen. Dabei werden Merkmale ausgesucht, in denen sich die Individuen einer Bevölkerungsgruppe grundsätzlich stark unterscheiden. Bei den heutzutage untersuchten Merkmalen ist es sehr unwahrscheinlich, dass zwei Männer, darunter der Vater des Kindes, so ähnliche Merkmale haben, dass beide als Vater das Kindes in Frage kommen würden. Bei einem Vaterschaftstest kann vor allem die Vaterschaft mit einer 100%igen Sicherheit ausgeschlossen werden. Auch der Nachweis der Vaterschaft erfolgt mit den modernen Methoden, die heutzutage bei einem Vaterschaftstest zum Einsatz kommen mit weit über 99,9%iger Sicherheit.
Im gegensatz zu den früher verwendeten Merkmalen, wie Aussehen, Gesichtform, etc. ist die heutige Methode unter Verwendung der genetischen Eigenheiten des Menschen sehr sicher.
Ein guter Vaterschaftstest Anbieter sollte zusätzlich zu den technischen Untersuchungen und den für den Vaterschaftstest notwendigen Hilfsmitteln auch eine kompetente und vor allem kritische Beratung anbieten.
Problematisch ist die Frage der ethischen und psychologischen Verträglichkeit eines Vaterschaftstest in unserer Gesellschaft.
Eine eingehenden Beratung, ob der Vaterschaftstest wirklich wünschenswert ist, die Auswirkungen auf die solziale und persönlichen Lebensumstände aller Beteiligten sollten dabei aufs Genaueste untersucht werden.
Lesen Sie zu diesem Thema bitte auch den folgenden kritischen Artikel zum Thema Vaterschaftstest.
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